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Kriegsmaterialexporte
Nein zu Waffengewalt, ja zur Selbstverteidigung der Schweiz
©iStockphoto/Michael PhillipsArgumentarium des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK zur Eidgenössischen Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten»
Die Volksinitiative betrifft Kriegsmaterial und sogenannte «besondere militärische Güter». Abgesehen von einzelnen, sehr begrenzten Ausnahmen fordert sie ein generelles Ausfuhrverbot. Der SEK nimmt differenziert Stellung. Er hält ein allgemeines Exportverbot in diesem Bereich nicht für vereinbar mit der Tatsache, dass die Schweiz für ihre eigene bewaffnete Landesverteidigung Rüstungsgüter importiert. Andererseits unterstützt der SEK das Grundanliegen der Initiative: es muss verhindert werden, dass schweizerische Rüstungsgüter trotz gegenteiliger Vorschriften weiterhin in Spannungsgebiete sowie in Staaten exportiert werden, in denen die Menschenrechte dauerhaft und gravierend verletzt werden. Mit anderen Worten: die Forderung der Initiative geht zu weit, aber ihr Anliegen verdient Unterstützung. Wer dieses Anliegen teilt und eine andere Praxis durchsetzen will, kann dies mit der Zustimmung zur Volksinitiative zum Ausdruck bringen. Wenn dagegen die Forderung nach einem generellen Ausfuhrverbot für grundsätzlich nicht zustimmungsfähig gehalten wird, lässt sich auch eine ablehnende Stimmabgabe begründen.Im Folgenden wird in Form von Thesen der Gedankengang des vorliegenden Argumentariums zusammengefasst. Nach einer kurzen Würdigung der Volksinitiative, wird auf die Besonderheiten der schweizerischen politischen Diskussion hingewiesen. Danach wird die Bedeutung einer kritischen Haltung zu Kriegsmaterial-Exporten aus christlicher und kirchlicher Sicht unterstrichen. Waffengewalt ist grundsätzlich problematisch, und die politische Anstrengung darf nicht dem «gerechten Krieg», sondern muss dem «gerechten Frieden» gelten; nicht Krieg sondern Friede ist der «Ernstfall». Den Frieden fördern, bewahren, wiederherstellen – mit einer Politik der Gewaltminderung und der internationalen Gerechtigkeit ist oberstes Gebot.
Waffengewalt kann dieser Politik des gerechten Friedens nur in streng definierten Ausnahmesituationen dienen. Für die Ausfuhr von Rüstungsgütern bedeutet dies, dass sie nur mit grossen Einschränkungen zu rechtfertigen ist, und die Praxis konsequent, transparent und der Kontrolle einer unabhängigen politischen Instanz unterworfen sein muss.
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